Bereits zu Anfang des Monats wurde bereits ein Besteigungsverbot des Ätnas von der Präfektur der Provinz Catania nach den heftigen Ausbrüchen ab 2900 Metern erlassen. Ab 4.3 gibt nun das Verbot bereits ab 2600 Metern für die Besteigung des Ätnas von der Südseite . Auf der Nordseite gilt das Verbot erst ab 2990 Metern.
Dieses Verbot gilt nicht für die Mitarbeiter des Nationalen Instituts für Geophysik und Vulkanologie INGV , Rettungs-und Katastrophenschutz, Universität von Catania Abteilung Geowissenschaften, sowie für Journalisten mit entsprechender Erlaubnis der Präfektur.